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Besitzer eines Oldtimers mit einem roten Kennzeichen dürfen mit ihrem Fahrzeug zwar an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen und zur Werkstatt fahren.
Wer sein betagtes Automobil aber zur Tankstelle bewegt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Das hat nun das Oberlandesgerichts (OLG) Dresden in einem Urteil bestätigt.
In dem verhandelten Fall war der Besitzer eines General Motors-Oldtimers mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen zum Tanken gefahren war. Das steuerbegünstigte rote Nummernschild kann für Fahrzeuge beantragt werden, die älter als 30 Jahre sind und weitgehend im Originalzustand belassen wurden.
Wer das Kennzeichen an sein Automobil schraubt, darf es anschließend allerdings nur noch für Probe- und Überführungsfahrten und für Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen nutzen. Und nur dann ist Tanken erlaubt. Außerdem darf der Besitzer in die Werkstatt fahren, um den Klassiker warten zu lassen. Laut des von der Deutschen Anwalts-Hotline zitierten Urteilsspruchs umfasst der Begriff Wartung aber nicht das Tanken (Az.: SS (Owi) 213/05).
mid/lex
geschrieben von veröffentlicht am 27.06.2007 aktualisiert am 27.06.2007
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