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Ist eine nachträglich eingebaute Autogasanlage mangelhaft, kann der Besteller deshalb vom Werkvertrag zurücktreten.
Anspruch auf Ersatz der Benzinmehrkosten, die wegen der defekten Gasanlage für die Nutzung des Fahrzeugs im Benzinbetrieb aufgewendet werden mussten, kann er allerdings nicht fordern.
Das gilt laut der ARAG-Experten jedenfalls dann, wenn die zurückverlangten Einbaukosten die Benzinmehrkosten übersteigen (OLG Oldenburg, Az.: 13 U 59/11).
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 31.08.2011 aktualisiert am 31.08.2011
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