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Von einem Fahrverbot kann bei einer Gefährdung des Arbeitsplatzes abgesehen
werden. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts in Bamberg (Az: 3 Ss Owi
1396/05) wiesen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV)
hin.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer zum
wiederholten Mal die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung
überschritten. Da dem Verkehrssünder bei dem üblicherweise zu verhängendem
Fahrverbot die Kündigung seines Arbeitsplatz drohte, kam der Delinquent mit
einer Geldstrafe davon.
Auf Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren an das
Amtsgericht Wunsiedel zurückverwiesen. Nach erneutem Einschalten der
Staatsanwaltschaft ging der Fall vor das OLG Bamberg. Beide Instanzen
bestätigten laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) das Urteil.
Der betroffene Autofahrer hatte bereits beim Amtsgericht angeführt, dass
sein Arbeitsplatz durch ein Fahrverbot massiv bedroht wäre. Die Richter
werteten dies als besondere Härte, die eine Ausnahmeregelung rechtfertige.
Das OLG bezog sich zudem auf den eingeräumten Ermessenspielraum, der es
einem Richter ermögliche, auf Einzelfälle mit einer angemessenen Strafe zu
reagieren (OLG Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 1396/05).
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 17.01.2007 aktualisiert am 17.01.2007
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