Recht: Kein Führerscheinentzug trotz 2,12 Promille

Trotz 2,12 Promille am Steuer hat ein Student seinen Führerschein bereits nach einem zweimonatigen Fahrverbot wieder zurückbekommen.

Grund für die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf war der völlig geänderte Lebenswandel des reumütigen Autofahrers bereits während des Gerichtsverfahrens. In dem verhandelten Fall war der Autofahrer mit 2,12 Promille von der Polizei gestellt worden. Dieses Erlebnis schockierte den Betroffenen so stark, dass er fortan keinen Tropfen Alkohol mehr anrührte, therapeutische Hilfe suchte und an einer Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Autofahrer teilnahm.

Seine Abstinenz wies er durch Laborbefunde von Blutuntersuchungen nach. Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht wiesen die Richter darauf hin, dass die Fahrerlaubnis eigentlich komplett entzogen werden müsste. Da der Autofahrer vom Gericht jedoch nicht mehr als grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wurde, durfte er den Führerschein behalten.

Das Landgericht bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts, nach dem der Betroffene bereits nach Ablauf des Fahrverbotes seinen Führerschein ausgehändigt bekommen hatte. Das Berufungsgericht betonte, dass er seitdem völlig unauffällig am Straßenverkehr teilgenommen habe. Deshalb sei die Entscheidung des Amtsgerichts aufrecht zu erhalten (LG Düsseldorf, Az: 24a Ns 26/07, DAR 2008, S. 597).

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