Recht: Kein Radfahrverbot für Alkoholsünder

Eine Alkoholfahrt mit dem Rad rechtfertigt kein Radfahrverbot. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschieden.

Verhandelt wurde gegen einen Radfahrer, der der Polizei mit 2,3 Promille ins Netz gegangen war. Den Autoführerschein konnte ihm die Behörde nicht abnehmen, da der Betroffene keinen besaß. Daher wurde ein Fahrradverbot verhängt.

Zu Unrecht, wie das OVG urteilte. Die Alkoholfahrt war die erste Auffälligkeit des Radfahrers und die zusätzlich noch verhängte Geldstrafe von 400 Euro schien den Richtern Warnung genug. Deshalb wiesen sie das Fahrradfahrverbot zurück. Denn bei Autofahrern wird in der Regel bei vergleichbaren Fällen zwar der Führerschein eingezogen, Rad fahren dürfen sie aber weiterhin (OVG Koblenz, 10 B 10930.09// DAR 2010, 35//).

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