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Wer bei roter Ampel als Fußgänger eine mehrspurige Straße überquert, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
In dem verhandelten Fall hatte ein von einem Auto erfasster Passant geltend gemacht, die herannahenden Fahrzeuge hätten bereits abgebremst, sodass er gedacht habe, die Ampel springe gleich auf „Grün“. Die Richter betonten allerdings laut der Deutschen Anwaltsauskunft, dass der Fußgänger auch in diesem Fall die Straße nicht hätte betreten dürfen. Der beteiligte Autofahrer muss also nicht haften (OLG Koblenz Az.: 12 U 1184/04).
mid/hh
geschrieben von veröffentlicht am 08.02.2008 aktualisiert am 08.02.2008
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