Recht: Kein Schmerzensgeld bei Betriebswegunfällen

Kommt es aufgrund eines Sekundenschlafes des Fahrers zu einem Unfall auf einem Betriebsweg, können die Mitfahrer kein Schmerzensgeld verlangen. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervor.

Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber für mehrere Mitarbeiter eine Sammelfahrt von einer auswärtigen Baustelle nach Hause organisiert. Der Pkw überschlug sich aufgrund eines Sekundenschlafes des Fahrers. Da es sich dabei jedoch nicht um einen Arbeitswegeunfall handelt, sondern um einen Unfall auf einem Betriebsweg, kann vom Fahrer kein Schmerzensgeld verlangt werden.

Der Unterschied zu einem normalen Unfall liegt darin, dass der Arbeitgeber die Fahrt in einem seiner Fahrzeuge organisiert hatte. Dadurch gilt der Crash als Unfall während der Arbeit. Dabei sind Schmerzensgeldansprüche ausgeschlossen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Az. 15 Sa 1929/07).

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