Recht – Keine Autos für Diebe

Einem Mehrfach-Straftäter ohne Führerschein kann eine Kfz-Versicherung vorenthalten werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main, wie die Deutsche Anwaltshotline jetzt mitteilt.

Im verhandelten Fall wurde einem Dieb, der auf seinen Beutezügen ein Auto stahl und mit falschen Nummernschildern versah, nach seiner dreijährigen Haft noch eine fünfjährige Führungsaufsicht auferlegt. In dieser Zeit darf der Mann weder ein Kraftfahrzeug führen noch halten. Dagegen klagte er, wenn auch erfolglos.

Denn die Richter sahen es bei den vielen Vorstrafen, die auch fast immer mit Straßenverkehrsdelikten verbunden waren, als wahrscheinlich an, dass der Verurteilte ein Auto als Werkzeug zu weiteren Verbrechen benutzen könnte. Da der Mann keinen Führerschein besitzt, den man ihm hätte entziehen können, sprachen die Richter stattdessen ein allgemeines Verbot der Kfz-Haltung und -Führung aus (Az. 3 Ws 423/10).

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