Recht: Keine Behörden-Haftung bei losen Kanaldeckeln

Wenn ein vorausfahrendes Auto einen Kanaldeckel so verschiebt, so dass der nachfolgende Wagen beim Darüberfahren beschädigt wird, haftet dafür in der Regel nicht die Straßenbehörde.

Das hat das Landgericht Coburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden und die dahingehende Klage eines Autofahrers gegen die für die betreffende Strecke zuständige Behörde abgewiesen.

In solchen Fällen ließe sich in der Praxis nur schwer nachweisen, dass die Stadt oder das Land ihre Kontrollpflicht verletzt hätten, so die Coburger Richter (LG Coburg, Az.: 14 O 822/09).

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