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Bei einem Fahrradunfall mit Kopfverletzung erhalten Kinder den vollen Schadensersatz, auch wenn sie keinen Helm getragen haben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nun entschieden. Ein gegenteiliges Urteil des Landgerichts Krefeld ist damit aufgehoben.
In dem verhandelten Fall war ein zehnjähriger Junge auf einer Garagenzufahrt von einem Auto angefahren und schwer am Kopf verletzt worden.
Das Gericht der ersten Instanz hatte dem Jungen ein Viertel weniger Schadensersatz zugesprochen, da er ohne Helm gefahren war. Von besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern wie minderjährigen Radfahrern müsse man den Kopfschutz in ihrem eigenen Interesse jedoch verlangen.
Die Düsseldorfer Richter hoben das Urteil auf: Einem Kind sei nicht vorzuwerfen, dass es auf einem Garagenhof keinen Helm getragen habe, zitiert der Fahrradclub ADFC aus dem Urteil. Zudem gebe es in Deutschland für Fahrradfahrer keine Helmpflicht. Bereits 2003 hatte das OLG Düsseldorf entschieden, auch erwachsene Radler ohne Helm treffe keine Mitschuld bei Kopfverletzungen.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 05.10.2006 aktualisiert am 05.10.2006
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