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Eine Vollbremsung mit dem Auto kann bei den Insassen nicht zu einem Schleudertrauma oder einer Psychose führen. Das hat das Landgericht Würzburg nun auf Basis eines medizinischen Gutachtens entschieden.
Geklagt hatte ein Autofahrer, der durch ein vorausfahrendes Fahrzeug zu einer Notbremsung gezwungen worden war. Der Mann behauptete, nach dem Beinahe-Unfall unter Schmerzen an Kopf und Halswirbelsäule zu leiden. Außerdem habe der erlittene Schock zum Ausbruch einer Psychose geführt. Aus diesen Gründen forderte er Schmerzensgelds.
Die Richter wiesen die Klage laut des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ab. Für Schäden an der Wirbelsäule seien die Verzögerungskräfte zu gering, auch psychische Probleme könnten nicht auf eine Bagatelle wie die Vollbremsung zurückgeführt werden (LG Würzburg Az.: 52 S 667/06).
geschrieben von (hh/mid) veröffentlicht am 15.09.2008 aktualisiert am 15.09.2008
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