Recht: Kennzeichen-Scanning ist verfassungswidrig

Für verfassungswidrig ist jetzt das Kennzeichen-Scanning vom Bundesverfassungsgericht erklärt worden. Damit darf künftig die beispielsweise in Hessen und Schleswig-Holstein vorgenommene automatisierte Massenüberwachung von Kfz-Kennzeichen nicht mehr praktiziert werden.

Motorisierte Verkehrsteilnehmer wurden dabei heimlich und ohne konkreten Verdacht registriert und mit der polizeilichen Fahndungsdatei abgeglichen.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit…

Nach Ansicht der Verfassungsrichter darf die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen nicht ohne konkrete Gefahrenlage erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei ansonsten nicht gewahrt.

Zum Urteil

Das Urteil aus Karlsruhe erfolgte aufgrund einer Klage dreier Autofahrer. Für ihren Anwalt, Dr. Udo Kauß, bedeutet das Urteil auch das Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten (BvR, Az. 1254/07).

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