Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ein im Handschuhfach deponierter Kraftfahrzeugschein kostet den Fahrzeughalter bei einem Diebstahl seines Autos nicht den Versicherungsschutz. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden, meldet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“.
Im vorliegenden Fall hatte ein Autobesitzer gegen seine Kfz-Versicherung geklagt, da diese sich weigerte, für den Diebstahl seines Fahrzeugs aufzukommen. Sie begründete dies damit, dass der Kläger mit der Aufbewahrung seines Kfz-Scheins im Handschuhfach den Diebstahl begünstigt habe.
Das OLG hingegen beurteilte den Sachverhalt anders. Da der Kfz-Schein von außen nicht sichtbar war, sei nicht erwiesen, dass der Täter sich aufgrund des Kfz-Scheins zum Diebstahl des Fahrzeugs entschlossen habe. (AZ: 5 U 153/09)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.01.2011 aktualisiert am 04.01.2011
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum