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Ein im Handschuhfach deponierter Kraftfahrzeugschein kostet den Fahrzeughalter bei einem Diebstahl seines Autos nicht den Versicherungsschutz. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden, meldet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“.
Im vorliegenden Fall hatte ein Autobesitzer gegen seine Kfz-Versicherung geklagt, da diese sich weigerte, für den Diebstahl seines Fahrzeugs aufzukommen. Sie begründete dies damit, dass der Kläger mit der Aufbewahrung seines Kfz-Scheins im Handschuhfach den Diebstahl begünstigt habe.
Das OLG hingegen beurteilte den Sachverhalt anders. Da der Kfz-Schein von außen nicht sichtbar war, sei nicht erwiesen, dass der Täter sich aufgrund des Kfz-Scheins zum Diebstahl des Fahrzeugs entschlossen habe. (AZ: 5 U 153/09)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.01.2011 aktualisiert am 04.01.2011
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