Recht: Kinderhaftung nach Unfall – Denn sie wissen, was sie tun

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Auch Kinder und Jugendliche haften unter Umständen für Schäden aus einem Verkehrsunfall. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie wissen, was sie tun, wie nun aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervorgeht.

Im konkreten Fall hatten ein 17-Jähriger und sein fünf Jahre jüngerer Bruder mit einem abgemeldeten Fahrzeug auf einem Privatgrundstück Auto fahren geübt. Als der Ältere den Jüngeren auf seinem Schoß das Steuer übernehmen ließ, rammte dieser ein in der Nähe geparktes Fahrzeug. Da das Unfallauto nicht angemeldet war, zahlte die Kfz-Versicherung nicht. Die Geschädigte verlangte von den Kindern daraufhin Schadenersatz.

Zu Recht, wie die Richter urteilten

Die beiden Minderjährigen müssen für den entstandenen Schaden in Höhe von 3.800 Euro einstehen. Denn sie hätten die Gefährlichkeit ihres Tuns erkennen und entsprechend handeln können, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus der Urteilsbegründung. (Az.: 6 U 36/12)

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