Recht: Kindersicherung im Auto – Und immer ein Auge auf den Gurt

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Kinder schnallen sich während der Autofahrt gerne selbstständig ab. Wessen Fahrzeug keine Gurtpiepser besitzt, der bemerkt das möglicherweise nicht sofort. Muss er aber, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Nach dem Urteil der Richter ist der Autofahrer verpflichtet, während der gesamten Fahrt zu kontrollieren, dass das mitfahrende Kind richtig gesichert ist.

In dem verhandelten Fall wollte sich der Vater einer vierjährigen Tochter, die bei einer Verkehrskontrolle nicht angeschnallt im Kindersitz gesessen hatte, damit herausreden, er habe den Gurt vor der Abfahrt geschlossen. Seine Tochter habe ihn selbst geöffnet, er sei aber vom Verkehrsgeschehen abgelenkt gewesen, so dass es ihm nicht zuzumuten gewesen sei, immer wieder hinten nach dem Kind zu schauen.

Genau das forderten aber die Richter. Laut Straßenverkehrsordnung müssten alle vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein. Die Beschäftigung mit dem Verkehrsgeschehen ließen die Richter nicht als Ausrede gelten. Im Einzelfall müsse der Autofahrer eben Autobahnen und Schnellstraßen meiden, um sich regelmäßig nach dem Kind umzusehen, zitiert die Deutsche Anwaltshotline aus dem Urteil. Eine Alternative sei eine Aufsichtsperson, die sich um das Kind und seinen Sitz während der Fahrt kümmere. (Az. 5 RBs 153/13)

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