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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Lkw-Überholverbote auf Hessens Autobahnen größtenteils bestätigt. Streitpunkt waren Überholverbote auf den Autobahn A 7, A8 und A 45, gegen die ein Transporteur geklagt hatte.
Der Kläger argumentierte damit, dass an den entsprechenden Strecken die konkrete Gefahr – Voraussetzung für eine Überholverbot – fehle.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 24.09.2010 aktualisiert am 24.09.2010
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