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Auch kleine Mängel können unter Umständen zur Rückgabe eines gekauften Autos berechtigen. Selbst fehlerhafte Zündkerzen sind ein Grund für die Wandlung des Vertrages.
In dem vom Landgericht Frankfurt entschiedenen Fall hatte ein gekaufter BMW-Neuwagen deutliche Aussetzer im dritten und vierten Gang bei ungefähr 1 000 bis 2 000 Umdrehungen. Der Händler nahm die diesbezüglichen Beschwerden des Kunden jedoch nicht ernst. Nach Probefahrten leugnete der Werkstattmeister den Mangel. Dem Käufer wurde sogar vorgeworfen, seine eigene Fahrweise sei für die Aussetzer verantwortlich.
Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige stellte jedoch einen im Ergebnis banalen Fehler fest. Es mussten nur zwei Zündkerzen und zwei Zündkerzenstecker ausgewechselt werden, und der Wagen lief wieder einwandfrei. Trotzdem wertete das Gericht den Fehler als schwerwiegend.
„Nicht nur für einen forschen BMW-Fahrer seien deutliche Aussetzer zwischen 1 000 und 2 000 Umdrehungen eine Zumutung“, meinten die Richter. Es sei geradezu „peinlich“, wie ignorant die Werkstatt mit dem Fehler umgegangen sei. Die Behandlung des Kunden und die Kommentare nach den Probefahrten machten dem Gericht deutlich, dass die Werkstatt nicht ernsthaft dem Kunden helfen wollte. Der Kunde konnte vom Kaufvertrag zurücktreten (LG Frankfurt/Main, Az. 2-27 O 30/04; DAR 2007,90).
mid/win
geschrieben von veröffentlicht am 16.04.2007 aktualisiert am 16.04.2007
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