Recht: Kollision in der Autobahnbaustelle – Geteilte Unfallkosten

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Eine Autobahnbaustelle ist meist eng und unübersichtlich. Streifen sich dort beim Überholen zwei Fahrzeuge, ist es schwierig, einem der beiden Fahrer eine Schuld nachzuweisen. Ist keine Klärung möglich, müssen die Autofahrer den Schaden je zur Hälfte übernehmen, hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

In dem Fall hatte ein Autofahrer in einer Baustelle einen Lkw mit Anhänger überholt, beide Fahrzeuge streiften sich. Der Autofahrer forderte vom Lkw-Fahrer den Ersatz seines Schadens und behauptete, selbiger habe vor der Kollision die Fahrbahnmarkierung überfahren. Ein hinzugezogener Sachverständiger konnte allerdings bei der Rekonstruktion des Unfalls keine alleinige Schuld des einen oder anderen feststellen. Der Ablauf des Unfalls bleibe daher ungeklärt, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Es komme zu einer Haftungsverteilung im Verhältnis ein zu eins. (Az: 6 U 64/12).

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