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Über einen Etappenerfolg können sich Flugreisende nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) freuen. Flugscheine über mehrere Strecken bleiben auch dann gültig, wenn nicht alle einzelnen Flüge in der richtigen Reihenfolge angetreten wurden. Die Fluggesellschaften bereiten sich aber laut ADAC bereits darauf vor, das Urteil zu umgehen.
Hintergrund ist das sogenannte Überkreuzbuchen. Aufgrund der komplizierten Tarifsysteme vieler Fluggesellschaften kann es bislang für Kunden billiger sein, statt einem Billigticket zwei zu buchen. Mit dem einen fliegt man hin und lässt den Rückflug verfallen, das andere wird für den Rückflug genutzt, ohne den Hinflug angetreten zu sein. Die Fluggesellschaften haben bisher gegengesteuert, indem sie den Rückflug automatisch einkassierten, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde.
Das ist laut dem BGH nicht zulässig. Das legitime Interesse der Fluggesellschaften, eine Umgehung ihres Tarifsystems zu verhindern, rechtfertige nicht den Ausschluss des Anspruchs auf Rechtfertigung, so die Richter. Der ADAC vermutet nun, dass Fluggäste sich nicht lange über das Urteil freuen können. Denn es werde nicht lange dauern, bis die Airlines ihr Kleingedrucktes anpassen. Möglich gibt es etwa ein Preisaufschlag für den Rückflug, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde (BGH, Az.: Xa ZR 5/09).
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 03.05.2010 aktualisiert am 03.05.2010
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