Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Standzeit als Sachmangel
Vorsicht beim Verkauf von Fahrzeugen als Tageszulassung. Denn diese müssen exakt die gleichen Eigenschaften aufweisen wie ein Neuwagen. Steht der Wagen jedoch zu lange beim Händler, gilt dies als Sachmangel, sofern der Wagen weiterhin als Neuwagen oder Tageszulassung angeboten wird. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Copyright:
Copyright:
Ab einer Standzeit von mehr als 12 Monaten sei dies jedoch selbst bei ungenutzen Pkw nicht mehr gegeben. Denn nach Auffassung der Richter sind nach einem Jahr bereits mindesten zehn Prozent der mutmaßlichen Lebensdauer eines Pkw verstrichen, was dessen Zeitwert bereits erheblich mindere. Alterungserscheinungen wie Materialermüdung, Oxidation und physikalische Veränderungen seien weitere, wertmindernde Faktoren, weshalb selbst ein ungenutzer Pkw nicht mehr als neu und somit auch nicht als Tageszulassung verkauft werden dürfe. Die Standzeit des strittigen Pkw von 23 Monaten sei unter der Bezeichnung „Tageszulassung“ ein Sachmangel, was zum Rücktritt vom Kauf berechtige.
geschrieben von zeh veröffentlicht am 09.12.2014 aktualisiert am 10.12.2014
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.