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Eine lange Standzeit stellt beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht automatisch einen Mangel dar.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt für den Käufer nur in Frage, wenn standzeitbedingte Schäden wie Rost vorliegen. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Prinzipiell kann ein Fahrzeug nach Ansicht der Richter bei fachmännischer Einlagerung sogar in einem besseren Zustand sein als ein gleichaltriges Fahrzeug ohne Standzeit (BGH, VIII ZR 34/08).
geschrieben von (hh/mid) veröffentlicht am 11.03.2009 aktualisiert am 11.03.2009
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