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Dauert ein Gerichtsverfahren gegen einen Verkehrssünder zu lange, kann ein verhängtes Fahrverbot wieder zurückgenommen werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt nach fast zweijährigem Verfahren einen einmonatigen Führerscheinentzug gegen eine Frau aufgehoben.
Laut eines Berichts der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) sind die Karlsruher Richter der Meinung, dass ein Fahrverbot nach so langer Zeit seine warnende Wirkung verloren habe. Zumindest dann, wenn es in der Zwischenzeit zu keinem weiteren Vergehen gekommen sei.
Die Angeklagte war wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe von 250 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Nachdem das Urteil aufgrund einer Rechtsbeschwerde aufgehoben worden war, wurde eine neue Verhandlung ohne Angaben von Gründen erst acht Monate später anberaumt.
Als das endgültige Urteil gefällt wurde, waren seit der Tat bereits 23 Monate vergangen (Az: 1 Ss 44/07).
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 25.07.2007 aktualisiert am 25.07.2007
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