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In schneearmen Regionen müssen Vermieter von Parkplätzen keine Schneefanggitter als Lawinenschutz anbringen. Das gilt laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch dann, wenn mehrere schneereiche Winter aufeinander gefolgt sind.
Geklagt hatte ein Autofahrer aus Wuppertal, dessen Fahrzeug auf einem angemieteten Parkplatz von herabfallenden Schneemassen beschädigt worden war. Den geforderten Schadenersatz verweigerte das Gericht laut dem Deutschen Anwaltverein jedoch.
Zwar habe der Vermieter die Pflicht, Schäden an geparkten Fahrzeugen zu vermeiden. Ob das auch das Anbringen von Schneefanggittern umfasst, entscheide sich aber nach den Gegebenheiten vor Ort. Im schneearmen Wuppertal ist ein Schutz gegen Dachlawinen nicht notwendig. (Az.: i 24 U 217/11)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 08.01.2013 aktualisiert am 08.01.2013
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