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Für das Steuern eines abgeschleppten Autos ist kein Führerschein nötig. Denn das liegen gebliebene Fahrzeug gilt nicht als Kraftfahrzeug, da es nicht durch eigene Motorkraft angetrieben wird.
Der Lenker kann auch nur bedingt auf die Fahrtrichtung, die Geschwindigkeit um die Beachtung der Verkehrszeichen Einfluss nehmen ( RAe Heberlein und Miller, DAR 2009, 288 in Anlehnung an BGH, DAR 1990, OLG Frankfurt, NJW 1985, 2961).
geschrieben von auto.de/(win/mid) veröffentlicht am 15.02.2010 aktualisiert am 15.02.2010
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