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Wer zu weit in der Fahrbahnmitte fährt, erhöht die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Kommt es zum Unfall, trifft den Fahrer automatisch eine Mitschuld. Das hat nun das Kammergericht (KG) Berlin in einem Urteil bestätigt. Im entschiedenen Fall war ein Autofahrer aus einer Grundstücksausfahrt nach rechts abgebogen.
Er stieß auf der Straße mit einem entgegenkommenden Pkw zusammen, der zu weit links fuhr.
Der Fahrer des abgebogenen Autos verlangte Ersatz für 50 Prozent des Schadens an seinem Fahrzeug. Landgericht und Kammergericht sprachen ihm jedoch nur ein Viertel der Summe zu, denn der andere Verkehrsteilnehmer sei ihm gegenüber vorfahrtberechtigt gewesen. Dieses Vorfahrtsrecht erstrecke sich über die gesamte Fahrbahnbreite. Der aus der Einfahrt kommende Fahrer musste also nicht nur nach links schauen, sondern auch den späteren Gegenverkehr beachten.
Trotzdem erhält er ein Viertel seines Schadens ersetzt, denn neben der allgemeinen Verschuldenshaftung knüpft der Gesetzgeber eine eigenständige Haftung an die allgemeine Gefährlichkeit von Autos, die so genannte Betriebsgefahr. Durch das Linksfahren habe der Unfallgegner diese erhöht, was eine Haftungsquote von 25 Prozent rechtfertige (KG, Beschluss v. 28.12.2006 – 12 U 47/06, ZfS 2007, 379).
geschrieben von mid/win veröffentlicht am 05.09.2007 aktualisiert am 05.09.2007
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