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Wer beim Linksabbiegen nicht vor dem Umschalten der Ampel auf Rot von der Kreuzung gekommen ist, hat anschließend grundsätzlich Vorrang vor dem querenden Verkehr. Allerdings muss er beim Weiterfahren besondere Vorsicht walten lassen.
Für den neu in den Kreuzungsbereich einfahrenden Querverkehr muss klar erkennbar sein, dass sich dort noch ein Nachzügler befindet. Ist ihm die Sicht etwa durch einen Lkw versperrt, muss der Linksabbieger besonders vorsichtig ins Blickfeld fahren, sich erkennbar machen und mit dem Querverkehr durch Zeichen verständigen. Tut er das nicht, haftet er im Falle eines Unfalls für die Schäden, auch wenn er Vorfahrt hatte. Das hat jetzt das Kammergericht Berlin in einem Urteil bekräftigt. (Az.: 22 U 40/11)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 13.02.2012 aktualisiert am 13.02.2012
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