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Bei einem fehlerhaften Getriebe kann ein Autokäufer seinen Wagen in vielen Fällen zurückgeben. Das gilt aber nicht immer, wie nun das Landgericht Stuttgart geurteilt hat. In dem verhandelten Fall trat das Problem nur unter ganz bestimmten Bedingungen auf. Der Kunde muss sich daher damit abfinden.
Der Käufer des gebrauchten Luxus-SUV vom Typ Mercedes ML mit Achtzylindermotor bemängelte ein schlecht schaltendes Getriebe sowie plötzliche und willkürliche Einschaltstöße. Allerdings trat der Fehler nur auf, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt war. Genauer: Der Fahrer musste eine zwei- bis dreistündige Tour mit anschließender zehnminütiger Hochgeschwindigkeits-Fahrt mittels Tempomat unternehmen, dann den Geschwindigkeitsregler ausschalten und das Fahrzeug bis Tempo 140 ausrollen lassen. Beim anschließenden Gasgeben traten die Probleme dann auf.
Das Gericht sah dies nicht als erheblichen Mangel an, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt hätte. Die Richter zogen zum Vergleich Fälle heran, bei denen ein Getriebemangel die Rückgabe des Autos erlaubt hatte. Dabei seien die Mangelerscheinungen in der Regel in einer Vielzahl von Verkehrssituationen aufgetreten und damit quasi alltäglich gewesen. In dem Fall des Mercedes-SUV hingegen trete der Mangel nur in bestimmten Ausnahmesituationen auf, zitiert die Fachzeitschrift „Kfz-Betrieb“ aus dem Urteil (Az.: 2 O 138/11).
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 14.10.2013 aktualisiert am 14.10.2013
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