Recht: Mietwagen nach Unfall – Wer Porsche fährt, darf Porsche fahren

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Wer einen teuren Wagen fährt, hat bei einem Unfall Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Wie das Amtsgericht München entschied, kann der Betroffene sogar darauf bestehen, die gleiche Marke zu fahren. Der Unfallverursacher muss die Kosten hierfür übernehmen.

Die unverschuldet in einen Unfall verwickelte Porschefahrerin hatte – als Ersatz für ihren beschädigten Wagen – für zehn Tage einen Porsche Panamera angemietet. Die Kosten sollte die gegnerische Versicherung zahlen. Die meinte aber, sie hätte ja auch auf einen (günstigeren) BMW oder Mercedes ausweichen können. Das Gericht entschied, sie sei berechtigt gewesen, ein Fahrzeug der gleichen Marke wie ihr beschädigtes Auto anzumieten. Die Kosten von rund 2.500 Euro müsse die Versicherung zahlen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. (AZ: 333 C 26907/12)

 

 

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