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Wird nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Ersatzfahrzeug angemietet, bezahlt die Assekuranz für gewöhnlich nur das niedrigste lokal verfügbare Angebot. In einigen Fällen muss sie aber auch höhere Tarife akzeptieren – etwa, wenn das Unfallopfer in extremer Eile ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Naumburg hervor.
In dem verhandelten Fall war der Fahrer eines VW Fox unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden. Die Kollision ereignete sich um 8 Uhr morgens, bereits eine knappe Stunde später mietete der Geschädigte einen Ersatzwagen an, um rechtzeitig auf einer Beerdigung erscheinen zu können. Die Versicherung verweigerte im Anschluss allerdings die volle Kostenerstattung mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug nicht zum günstigsten verfügbaren Tarif gemietet worden sei.
Das Gericht allerdings gab der Klage des Autofahrers auf volle Kostenerstattung statt. In dem konkreten Fall habe eine sogenannte Eil- und Notsituation vorgelegen. Sei der Geschädigte auf die sofortige Inanspruchnahme eines Mietwagens angewiesen, könne er nicht darauf verwiesen werden, Preise anderer Anbieter zu eruieren und zu vergleichen, zitiert die Zeitschrift „Kfz-Betrieb“ aus dem Urteil. Nach Auffassung des Gerichts bestand außerdem keine Möglichkeit, alternativ den ÖPNV zu nutzen. (Az.: 12 C 175/13)
geschrieben von auto.de/(sp-x) veröffentlicht am 07.04.2014 aktualisiert am 07.04.2014
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Gast auto.de
April 11, 2014 um 3:21 pm Uhrich habe lange nicht mehr so einen journalistischen Unsinn gelesen, aber alle schreiben es ab, z.B. Focus. Lasst das doch bitte jemanden schreiben, der was davon versteht.