Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ein Fahrradfahrer, der den Radweg entgegen der Fahrtrichtung benutzt, kann bei einem Unfall mithaftbar gemacht werden. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Fall entschieden, in dem zwei Radler zusammen gestoßen waren.
Die Fahrradfahrerin, die entgegen der Fahrtrichtung fuhr und damit gegen §2 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung verstieß, habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass ihr Vorfahrtsrecht beachtet werde, so das Gericht. Ein anderer Fahrradfahrer hatte ihr die Vorfahrt genommen und sie zu Fall gebracht. Die Radlerin hätte sich auf die Missachtung einstellen und eine Fahrweise wählen müssen, bei der sie hätte ausweichen können. Sie trage damit 1/3 der Schuld, entschieden die Richter. (26 U 60/13)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 08.07.2014 aktualisiert am 08.07.2014
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.