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Motorradfahrer dürfen sich im Autobahnstau nicht zwischen stehenden Autos hindurchschlängeln. Rein rechtlich gilt das laut ADAC als verbotenes Rechtsüberholen, das mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet wird.
Auch wenn die Polizei meist ein Auge zudrückt: Das Schlängeln kann gefährlich sein, weil Autofahrer beim Spurwechsel das Motorrad im „toten Winkel“ übersehen. Theoretisch erlaubt ist aber das Überholen stehender Fahrzeuge auf der äußeren linken Spur; in der Praxis ist dort jedoch meist nicht genügend Platz.
mid/hh
geschrieben von veröffentlicht am 11.10.2007 aktualisiert am 11.10.2007
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