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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Motorradfahrer ein Recht auf Erstattung der beim Unfall beschädigten Schutzkleidung. Üblicherweise wenden die Versicherer eine altersbedingte Abnutzung ein und kürzen die geltend gemachten Schadensbeträge erheblich.
Dieser so genannte Abzug „Neu für Alt“ ist aber nach Ansicht des Landgerichts Darmstadt unzulässig.
Insbesondere der Helm ist nach einem Unfall aus Sicherheitsgründen zu ersetzen. Doch auch Motorradjacke, Hose und Stiefel sind keine der allgemeinen Abnutzung unterliegenden Modeartikel, sondern notwendige Schutzkleidung. Gerade dabei geht es nicht um einen altersbedingten Wertverlust. Die Richter führen in ihrem Urteil sogar das Gegenteil ins Feld. Sie weisen auf einen besonderen Markt für getragene Lederkleidung hin.
Die natürliche Patina stellt offensichtlich in ihren Augen sogar eine Werterhöhung dar. Im verhandelten Fall sprach das Gericht dem geschädigten Motorradfahrer den Neupreis zu (LG Darmstadt, Az. 13 O 602/05).
geschrieben von mid/win veröffentlicht am 13.03.2008 aktualisiert am 13.03.2008
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