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Mit nur acht Punkten im Zentralregister in Flensburg hat jetzt ein Autofahrer die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen.
Der Münchner hatte innerhalb von neun Monaten dreimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und dafür insgesamt acht Punkte kassiert.
Normalerweise müssen sich Verkehrssünder erst bei 18 eingetragenen Punkten einem derartigen Fahreignungstest unterziehen. Mit acht Punkten wird der Kontoinhaber vom Landratsamt auf die hohe Punktzahl aufmerksam gemacht und mit 14 Punkten zu der Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert.
Die Richter des Verwaltungsgerichts in München haben nach Angaben des ADAC in diesem Fall jedoch anders entschieden. Die Wiederholung der Verstöße in dem kurzen Zeitraum zeige, dass dem Fahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle (VG München, DAR 07, 167).
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 04.04.2007 aktualisiert am 04.04.2007
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