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Nicht immer muss der Hauseigentümer dafür gerade stehen, wenn eine bei einem Sommersturm herumwirbelnde Mülltonne das Auto eines Mieters beschädigt. Es gehört zwar zu den Pflichten eines Hausbesitzers, für Sicherheit zu sorgen.
Doch darf diese Verpflichtung nicht zu weit gehen. Wenn ein plötzlich auftretender Sommersturm einen Müllcontainer trotz arretierter Feststellbremse gegen ein Auto wirbelt, so trifft den Vermieter keine Schuld.
So urteilte laut dem Internetportal „Immowelt“ das Landgericht Coburg, das die Schadensersatzklage eines Autobesitzers in Höhe von rund 2 500 Euro gegen dessen Vermieter abwies ( LG Coburg, Az.: 33 S 38/06).
geschrieben von mid/niza veröffentlicht am 22.05.2007 aktualisiert am 22.05.2007
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