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Nach 35 Kilometern ist ein Auto bereits kein Neuwagen mehr, sondern ein Gebrauchtwagen. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der Verkäufer die Gewährleistung von zwei auf ein Jahr verkürzen kann.
Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bremen hat jetzt der „Süddeutsche Verkehrskurier“ hingewiesen (Az. 6 O 1308/07).
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 26.04.2010 aktualisiert am 26.04.2010
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