Recht: Nachbesserung bei Gebrauchtwagen darf nichts kosten

Wird bei einem Gebrauchtwagen im Rahmen der Gewährleistung ein neues Ersatzteil eingebaut, so hat dies für den Halter kostenlos zu erfolgen. Eine Zuzahlung durch den Kunden, weil der Pkw anschließend einen Mehrwert aufweise, sei nach einem Urteil des Landgerichts Münster nicht rechtens, teilt der ADAC mit (Az. 01 S 29/09, DAR 2009,531, ADAJUR Dok.-Nr. 83917).

Im verhandelten Fall hatte ein Gebrauchtfahrzeug kurz nach dem Erwerb einen Getriebeschaden. Der Verkäufer stimmte der vom Käufer geforderten Nachbesserung zu. Es wurde ein neues Getriebe eingebaut, da ein gleichwertiges gebrauchtes Ersatzteil kurzfristig nicht erhältlich war. Daraufhin wurde vom Käufer eine Kostenbeteiligung verlangt, weil sich nach Auffassung der Firma der Wert des Gebrauchtwagens verbessert und der Käufer habe durch das fabrikneue Getriebe einen Vorteil habe.

Das Urteil[foto id=“441042″ size=“small“ position=“right“]

Ein Abzug „neu für alt“ bei Nachbesserungen sei gesetzlich nicht vorgesehen, urteilten die Richter in der Berufungsverhandlung. Eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung habe für den Käufer kostenlos zu erfolgen. Die Begründung: Würde der Abzug trotz Gewährleistungsrechten angewandt, könnten Käufer aus finanziellen Gründen eventuell keine Nachbesserung durchführen lassen. Die Juristen des ADAC, die ebenfalls eine Zuzahlung für nicht zumutbar halten, begrüßen das Urteil.

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