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Bei Nachbesserungsarbeiten an einem Gebrauchtwagen dürfen
für den Käufer keine Transport- oder Wegekosten entstehen. Dies gilt auch
für den Autokauf via Internet.
Das Oberlandesgericht München (OLG) hat nach
einem Bericht der Zeitschrift „kfz-betrieb“ entschieden, dass die
Reparaturen am aktuellen Standort des Autos stattfinden müssen. Dies ist in
der Regel nicht der Ort des Kaufes, sondern der Wohnort des Käufers.
Ein Mann aus München hatte von einem Händler in Chemnitz ein Auto gekauft
und wollte Nachbesserungsarbeiten durchführen lassen, und zwar in München.
Als der Händler ablehnte, trat der Kunde vom Vertrag zurück. Zu Recht, wie
das Gericht entschied (Az: 15 U 2190/05).
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 14.02.2007 aktualisiert am 14.02.2007
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