Recht: Nacherfüllung bei Gebrauchtwagen auch mit Gerbrauchteilen zulässig

Von Holger Zehden – Die Nacherfüllung kann bei einem Gebrauchtfahrzeug auch mit altersentsprechenden Gebrauchteilen erfolgen. Diese Rechtsauffassung haben sowohl das AG Kenzingen, als auch das Amtsgericht Schöneberg bestätigt. Auf diese Rechtsauffassung wies auto.de Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer hin.

Der Fall

Vor dem Amtsgericht Schöneberg hatte die Käuferin einer gebrauchten Mercedes A-Klasse geklagt. Sie hatte den am 10. November 1998 erstmals zugelassene Pkw im August 2010 zu einem Kaufpreis von 4.500 Euro vom beklagten Händler erworben. Im Mai 2011 stellte die Käuferin einen starken Benzingeruch im Inneren ihres Wagens fest und lies das Fahrzeug erneut[foto id=“417176″ size=“small“ position=“left“] in einer Werkstatt überprüfen. Dort wurde festgestellt, dass beim unstreitig vor dem Verkauf erfolgten Austausch der Original-Benzinpumpe ein Haarriss am Gewinde des Benzintanks entstanden ist, weshalb dieser gänzlich ausgetauscht werden müsse. Der Beklagte Händler erklärte sich bereit, die 141,46 Euro für den Ausbau des Tanks und die Abdichtung der Benzinpumpe zu übernehmen und empfahl der Klägerin, anstatt eines neuen einen gebrauchten Tank für 45 Euro zu erwerben. Darauf ging die Klägerin nicht ein und lies für 616,59 Euro einen Original-Tank einbauen. Da der Händler eine Erstattung dieser Kosten ablehnte, ging die Käuferin vor Gericht.

Das Urteil

Das Amtsgericht Schöneberg erklärte die Klage zwar für zulässig jedoch unbegründet. Der Klägerin stehen die eingeklagten Zahlungsansprüche von insgesamt 758,05 Euro nicht zu. Zum einen habe die Klägerin es versäumt, den Beklagten unter Fristsetzung zur Nacherfüllung aufzufordern. Sie hat ihn lediglich darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung des[foto id=“417177″ size=“small“ position=“right“] Benzingeruchs nicht erfolgreich gewesen wären und sie beabsichtige, einen neuen Original-Benzintank von Mercedes einbauen zu lassen. Hierdurch habe Sie ihre Ansprüche auf Kostenübernahme durch den Verkäufer ersatzlos verloren.

Zum anderen stellte das Gericht fest, dass die Klägerin im Zuge der Nacherfüllung keinen Anspruch auf eine über die Mängelbeseitigung hinausgehende Verbesserung des gekauften Fahrzeugs hat. Sie kann daher allenfalls verlangen, dass der Beklagte den defekten Tank durch einen funktionstüchtigen ersetzt, der in Alter und Beschaffenheit dem eines in einem zwölf Jahre alten Mercedes verbauten entspricht.

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