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Der Versicherer eines Unfallverursachers muss dem Geschädigten den vollständigen Kaufpreis für eine neue Brille erstatten, wenn diese bei einem Unfall zerstört wurde. Ein Abzug neu für alt ist laut den Rechtsexperten der ARAG unzulässig. So entschied das Landgericht in Münster.
In einem konkreten Urteil wurde von den Richtern festgestellt, dass sofern bei einem Verkehrsunfall auch die Brille eines Geschädigten zerstört wird, dieser einen Anspruch auf Erstattung des Brillenneupreises hat, wenn er sich nach dem Unfall eine neue und gleichwertige Ersatzbrille kauft (LG Münster, Az: 1 S 8/09).
geschrieben von auto.de/(niza/mid) veröffentlicht am 05.11.2010 aktualisiert am 05.11.2010
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