Recht: Neuwagen-Händler muss Schluckspecht zurücknehmen

Ein erhöhter Spritverbrauch und starke Vibrationen können zur Rückgabe eines gekauften Neuwagens berechtigen. Das hat das Landgericht München nun entschieden.

Geklagt hatte der Käufer eines Mercedes-Pkw. Bei dem Fahrzeug traten im Leerlauf so starke Vibrationen auf, dass sie sich extrem störend für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen bemerkbar machten. Außerdem lag der Kraftstoffverbrauch im Durchschnitt bei 12,9 Liter je 100 Kilometer anstatt bei den vom Hersteller angegebenen 8,6 Liter.

Nach Beauftragung eines Sachverständigen gab das Gericht dem Käufer Recht. Der Experte führte aus, die Vibrationen seien so stark wie bei einem Auto von vor 20 Jahren. Des Weiteren habe er auf der Straße Verbrauchsmessungen durchgeführt und sei auf einen Durchschnittsverbrauch von 11,2 Litern gekommen, also 30 bis 35 Prozent mehr als von Mercedes angegeben. Das war nach Ansicht der Richter eindeutig zu viel. Ein Neuwagen gilt bereits dann als mangelhaft, wenn der Mehrverbrauch bei zehn Prozent liegt.

Ein Eigentor schoss die Beklagtenseite, als sie die Verbrauchstests auf der Straße monierte und den Rollenprüfstand als geeignetes Mittel einwendete. Dem hielten die Richter mangelndes Kundenbewusstsein entgegen. Es sei ein Unding, mit theoretischen Messwerten zu argumentieren, die im einzig entscheidenden Alltagsbetrieb nicht zu erreichen seien. Mercedes musste den Wagen zurücknehmen (LG München I, Az.: 4 O 6504/07// DAR 2009,531//).

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