Recht – Neuwagenkauf: Geld zurück bei Ruckel-Getriebe

Käufer eines Premiumautos müssen sich nicht mit einem ruckelnden Getriebe abfinden. Sie können den Kauf sogar rückgängig machen, selbst wenn der Fehler bei allen Fahrzeugen des entsprechenden Typs auftritt. So hat das Oberlandesgericht Köln nun entschieden.

In dem verhandelten Fall ging es um ein SUV eines deutschen Premiumherstellers, dessen Siebengang-Automatikgetriebe beim Zurückschalten vom zweiten in den ersten Gang deutlich ruckelt. Der Kunde klagte daher auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und bekam Recht. Laut Urteil kann der Käufer eines Premiumfahrzeugs im Bereich der gehobenen Mittelklasse ein ruckelfreies Getriebe erwarten. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass das Problem bei allen Fahrzeugen des Typs auftritt. Maßstab sei nicht der Stand der Technik beim Hersteller, sondern bei den entsprechenden Wettbewerbern.

Anders als der beklagte Autohändler wertete der Richter das Ruckeln nicht als unerheblichen Mangel. Da es sich vor allem im Stadt- und im Stop-and-Go-Verkehr bemerkbar mache, wo vom Fahrer besondere Aufmerksamkeit verlangt werde, sei das Fahrzeug nur sehr beschränkt verkehrs- und verkaufstauglich (OLG Köln, Az.: 15 U 185/09).

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