Recht: Offene Autotür – beide Fahrer zur Hälfte Schuld

Recht: Offene Autotür – beide Fahrer zur Hälfte Schuld Bilder

Copyright: auto.de

Fährt ein Autofahrer gegen die offene Fahrertür eines parkenden Autos, hat er die Hälfte des Unfallschadens zu tragen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz ab, das der fahrenden Verkehrsteilnehmerin nur ein Drittel der Haftung angelastet hatte.

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte der Fahrer des beschädigten Autos seinen Wagen gerade beladen und dabei vor der Tür gestanden. Er war bei dem Unfall verletzt worden. Der Geschädigte verklagte daraufhin die Unfallgegnerin auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er war der Meinung, dass sie einen zu geringen Seitenabstand gehalten und die offene Tür hätte bemerken müssen – auch wenn es bereits dunkel gewesen war. Die Fahrerin hingegen meinte, dass sie auf der Fahrbahn nicht mit Ladetätigkeiten an parkenden Fahrzeugen habe rechnen müsse und es nicht zum Unfall gekommen wäre, wenn der Kläger seinen Wagen von rechts beladen hätte.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hielt schließlich eine hälftige Schadensteilung für angemessen und änderte somit das Urteil des Landgerichts ab. Nach Ansicht der Richter mache es einen Unterschied, ob jemand gegen eine bereits offenstehende oder gegen eine sich erst öffnende Fahrzeugtür fährt. Die Fahrerin hätte sie erkennen und entsprechend ausweichen müssen. Der zu geringe Seitenabstand sei damit erwiesen. Dem Geschädigten hingegen traf die Pflicht, beim Ein- und Aussteigen Vorsicht gegenüber dem fließenden Verkehr walten zu lassen. Für das Gericht wogen beide Sorgfaltspflichtverstöße gleich schwer.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum