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Während Autofahrerverbände wie der ADAC die Abschaffung der Umweltzonen fordern, ahnden die Behörden die Einfahrt in die notorischen Zonen ohne entsprechende Feinstaubplakette weiterhin mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg.
Das gilt jedoch nicht automatisch, wenn ein Fahrzeug auf einem Parkplatz innerhalb der Umweltzone angetroffen wird. Es muss nämlich feststehen, wer das Fahrzeug auf den Parkplatz gefahren hat. Dazu reicht die bloße Haltereigenschaft nicht aus. Der angeschriebene Halter kann sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, sofern er oder Angehörige das Fahrzeug bewegt haben. Die Ankündigung einer Fahrtenbuchauflage ist nämlich oft eine leere Drohung.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 30.09.2011 aktualisiert am 30.09.2011
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