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Durch ein Versäumnis bei der Umstellung auf die neuen europäischen Lenk- und Ruhezeiten bei Lkw und Bussen müssen möglicherweise alle laufenden Bußgeldverfahren eingestellt werden.
Zwar ist die Verordnung planmäßig in Kraft getreten, doch wurde vergessen, die dazugehörigen Sanktionen festzulegen.
Auf dieses Rechtsvakuum hat jetzt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht, hingewiesen. Die Verstöße gegen die ehemalige Ruhezeitverordnung könnten aufgrund der jetzigen Rechtslage nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die finanziellen Folgen sind weitreichend: Die Staatskasse verliert Bußgelder in Millionenhöhe und muss darüber hinaus für die Verfahrenskosten aufkommen.
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 16.04.2007 aktualisiert am 16.04.2007
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