Recht: Parken außerhalb markierter Flächen

Auf der Suche nach einem Parkplatz innerhalb einer geschlossenen Ortschaft müssen Autofahrer nicht zwanghaft nach weiß markierten Stellflächen Ausschau halten. Denn solange ein Schild die Parkplatzsituation nicht eindeutig regelt, dürfen Autos auf Parkplätzen oder Straßen auch außerhalb der Markierungen abgestellt werden, ohne dass ein Knöllchen droht.

Denn die weißen Parkflächenmarkierungen sollen Berichten des Internet-Portals www.straffrei-mobil.de zufolge lediglich die platzsparende Ausnutzung des vorhandenen Raums gewährleisten. Parken außerhalb der Markierungen ist jedoch nicht erlaubt, wenn das geparkte Fahrzeug jemanden behindert sowie in verkehrsberuhigten Zonen. Auf Parkplätzen ist das Abstellen jenseits der weißen Linien nur dann verboten, wenn das Zusatzschild „Nur innerhalb der markierten Parkstände“ unterhalb des Parkplatzschilds angebracht wurde.

Generell muss laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Parken unter anderem folgendes beachtet werden: Autos dürfen nicht an unübersichtlichen und engen Straßenstellen geparkt werden, gleiches gilt für scharfe Kurven. Fünf Meter vor und nach Fußgängerüberwegen und Kreuzungen dürfen keine Pkw abgestellt werden, bei Ampel beträgt der Abstand zehn Meter, bei Haltestellen sind es sogar 15 Meter. Als parken gilt, wenn der Fahrer sein Auto verlässt oder länger als drei Minuten hält.

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