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Passiv-Kiffen
Drogen am Steuer sind generell verboten. Dabei macht es keinen Unterschied, wie die Substanz ins Blut gelangt ist. So befand das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Führerscheinentzug eines Mannes durch passiven Cannabis-Konsum für rechtens.
Im verhandelten Fall war ein Autofahrer in eine Verkehrskontrolle geraten. In einem Drogenschnelltest wurde eine nicht unerhebliche Menge THC (Tetrahydrocannabinol) in seinem Blut festgestellt, worauf hin ihm die Beamten den Führerschein entzogen. Der Ertappte gab zwar zu, gelegentlich selbst zu Cannabis zu konsumieren, in diesem Fall will er jedoch nur den Rauch seiner kiffenden Freunde eingeatmet haben. Da er sich seiner Ansicht nach damit nichts habe zuschulden kommen lassen, verlangte er darauf seinen Führerschein zurück.
Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az. 9 L 541/14) befand. Zum einen empfanden die Richter die Geschichte vom Passivrauchen unglaubwürdig, da der Angeklagte dafür einen zu hohen THC-Wert im Blut gehabt hätte. Zudem könne er nicht nachweisen, dass er nicht bewusst passive das Cannabis mit konsumiert habe. Ausschlaggebend war für die Richter jedoch, dass der Angeklagte offenbar den Drogenkonsum nicht strikt vom Autofahren trennen könne oder wolle. Aus diesem Grund sprach ihm das Gericht auch die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr ab. Bedeutet: Der Führerschein ist komplett weg und muss nach einer erfolgreich absolvierten Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) komplett neu gemacht werden.
geschrieben von zeh veröffentlicht am 06.02.2015 aktualisiert am 06.02.2015
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