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Bei Luxusautos können schon kleinere Schönheitsfehler zur Rückgabe des Fahrzeugs an den Verkäufer berechtigen.
Das hat das Landgericht Coburg entschieden. In der Verhandlung ging es um ein rund 100 000 Euro teures Cabrio, dessen Antenne durch den Fahrtwind ab Tempo 60 für einen ständigen Pfeifton sorgt. Das Gericht stufte das Geräusch laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) im Hinblick auf den ambitionierten Preis des Wagens als störend und damit mangelhaft ein (Az.: 22 O 513/07).
geschrieben von (hh/mid) veröffentlicht am 16.04.2009 aktualisiert am 16.04.2009
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