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Kleinbusse gelten bei ihren Herstellern in der Regel als Nutzfahrzeuge. Trotzdem können für sie die gleichen Garantiebedingungen gelten wie für einen normalen Pkw. Werden sie nämlich ausdrücklich als Familienfahrzeuge beworben und verkauft, muss der Hersteller für eventuelle Mängel einstehen. Das hat nun das Oberlandesgericht Jena entschieden.
In dem verhandelten Fall ging es um einen neunsitzigen Kleinbus vom Typ Mercedes Vito, der nach wenigen Jahren starke Rostprobleme aufwies. Der Käufer berief sich auf eine von Mercedes gegebene 30-jährige Garantie gegen Durchrostung. Der Hersteller wandte ein, dass das Versprechen nur für Pkw der Marke gelte.
Es verwies laut „Auto Bild“ auf einen Werbeprospekt des Herstellers, in dem die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten im Familien- und Freizeitbereich in den Vordergrund gestellt würden. Der Kunde habe den Vito somit als Pkw gekauft. Die unternehmensinterne Einstufung als Nutzfahrzeug spiele dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Tatsache, dass der Verkauf über die Nutzfahrzeug-Abteilung des Mercedes-Händlers abgewickelt worden sei. Daimler wurde zu einem Schadensersatz von 20.000 Euro verurteilt. (Az.: 9 U 100/10)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 13.12.2011 aktualisiert am 13.12.2011
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