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Besitzen Freunde oder Familienangehörige ein Geschäft, stellt man gern sein privates Auto als Werbefläche zur Verfügung. Was als eine kleine Gefälligkeit gedacht ist, kann laut der ARAG-Versicherung rechtlich gesehen allerdings eine geschäftliche Fahrzeugnutzung sein. Und somit werden GEZ-Gebühren für das Autoradio fällig. Dies musste ein Pkw-Besitzer erfahren, der auf seiner Heckscheibe großflächig Werbung für den Laden seiner Ehefrau machte. Als der Gebührenbescheid von der GEZ kam, klagte er dagegen. Die Richter sahen aber die Fahrzeugnutzung durch die Werbung nicht mehr als privat an und der Kläger muss nun doppelt löhnen. Nur bei ausschließlich privat genutzten Pkw ist das Autoradio als Zweitgerät gebührenbefreit (VG Mainz, Az.: 4 K 461/08 MZ).
geschrieben von (niza/mid) veröffentlicht am 11.11.2008 aktualisiert am 11.11.2008
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