Recht: Polizei darf Fixie-Fahrrad beschlagnahmen

Fahrräder ohne Bremse sind für den Straßenverkehr nicht zugelassen. Die Polizei darf sie daher sogar beschlagnahmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nun entschieden. Geklagt hatte der Fahrer eines sogenannten Fixies.

Er war von der Polizei wiederholt auf einem dieser Trend-Bikes mit starrer Nabe und ohne Leerlauf erwischt worden. Die Beamten kassierten das Rad, das nur durch Blockieren der Pedale mit den Füßen gebremst werden kann, daraufhin ein. Zu Recht, wie die Richter entschieden. Die Benutzung des Fixies im Straßenverkehr stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, da es nicht wie in der Straßenverkehrszulassungsordnung über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügt (Az.: VG 1 K 927.09).

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